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Terms and Conditions

Der Vertrag wird zwischen ATVERO FlexCo – Dorfnerstraße 71, 3390 Melk – und dem im Vertrag genannten Mitglied zu dem ebenfalls angegebenen Datum geschlossen.

Bei ATVERO steht der Mensch im Mittelpunkt. Deshalb sind unsere AGB klar, verständlich und so kurz wie möglich formuliert. Alle Punkte dienen einer fairen und transparenten Darstellung der Geschäftsbeziehung.

Vertragsdauer

Der Vertrag wird jeweils über die Dauer einer Woche zum ausgewiesenen Betrag abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Woche, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Mitgliedschaften mit Bindung gelten ohne Unterbrechung für die gesamte vereinbarte Laufzeit.

Vertragsende

Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Ende der laufenden Woche wirksam. Die jeweils begonnene Woche wird zur Gänze verrechnet.

Die Kündigung kann auf Kulanz per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Im Streitfall ist die Kündigung ausschließlich per eingeschriebenem Brief gültig.

Bei offenen Zahlungen kann der Vertrag nicht wirksam beendet werden.

Mitgliedsbeitrag

Das Mitglied kann jederzeit auf ein günstigeres Tarifangebot wechseln.

Bei längerfristigen Mitgliedschaften kann ATVERO den Mitgliedsbeitrag an den Verbraucherpreisindex (VPI 2010) anpassen, wobei nur Erhöhungen ab +2 % berücksichtigt werden. Eine Reduktion bei fallendem Index erfolgt nicht.

Der Mitgliedsbeitrag wird über eine SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen. Das Mitglied erteilt hierzu eine entsprechende Einzugsermächtigung und verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

Pausierungen & Stilllegungen

Auf Kulanz ist eine Pausierung des Vertrages bis zu vier Wochen am Stück möglich. Eine rechtliche Verpflichtung zur Pausierung besteht nicht. Mitgliedschaften mit Bindung verlängern sich um den jeweils pausierten Zeitraum.

Stilllegungen über vier Wochen hinaus sind ebenfalls möglich. Hierbei wird ein Treueeinsatz zur Deckung unserer Systemkosten verrechnet. Bei Wiedereintritt entfällt die Anmeldegebühr und der ursprüngliche Tarif bleibt erhalten – auch bei zwischenzeitlichen Preiserhöhungen.

Alle Pausierungen und Stilllegungen müssen vorab schriftlich vereinbart werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Gesundheit

Nur gemeinsam bleibt die Atmosphäre bei ATVERO so angenehm, wie sie ist.

Im Eingangsbereich ist unsere Hausordnung als verbindlicher Verhaltenskodex ausgehängt. Das Mitglied bestätigt, die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben und sich an diese zu halten.

Verhaltenskodex

Nur gemeinsam bleibt die Atmosphäre so angenehm, wie sie ist. Deshalb wird das Mitglied wird darüber informiert, dass im Eingangsbereich des Fitnessstudios die Hausordnung als Verhaltenskodex ausgehängt ist. Das Mitglied bestätigt den Inhalt dieser Hausordnung zu kennen und sich diese Regelungen zu halten.

Nutzung der Geräte

Die Geräte gehören leider nicht nur dir.

So stellt ATVERO dem Mitglied die Trainingsgeräte und Zusatzeinrichtungen während der Öffnungszeiten zur freien Verfügung. Die Benützung der Geräte sind nach Maßgabe der Verfügbarkeit möglich. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es dabei auch zu Wartezeiten kommen kann und ein exklusiver Anspruch auf die Verwendung eines bestimmten Trainingsgerätes nicht besteht.

Das Mitglied verpflichtet sich sämtliche von ATVERO zur Verfügung gestellten Geräte und Anlagen sorgfältig zu benützen. Das Mitglied haftet für Schäden, welche durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten entstanden sind. Eine entsprechende Unterweisung erfolgte und wird mit Unterzeichnung der AGB bestätigt.

Kinder & Jugendliche

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter ständiger Aufsicht eines gesetzlichen Vertreters den Trainingsbereich betreten. ATVERO übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung.

Kinder bis zum 16. Lebensjahr dürfen nur während betreuter Trainingszeiten den Club besuchen, da im Studio barrierefreier Zugang zu Wein und Bier möglich ist.

Jugendliche unter 16 Jahren benötigen für den Vertragsabschluss die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Der Erziehungsberechtigte übernimmt die volle Haftung für den Jugendlichen.

Geschäftsschädigendes Verhalten

Zur Wahrung eines hochwertigen Trainingsumfeldes behält sich ATVERO vor, bei bestimmten Verstößen eine pauschale Instandsetzungsprämie von 100 € zu verrechnen.

Hierzu zählen insbesondere:
• Betreten des Trainingsbereichs mit Straßenschuhen.
• Weitergabe des persönlichen Zutrittscodes an Dritte.
• Missbräuchliche Nutzung der Garderobenschränke oder Verlust von Schlüsseln.

Begleitpersonen und Tiere

Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in die Trainingsbereiche ist grundsätzlich nicht gestattet.

Kündigung aus wichtigem Grund

Für den Fall, dass ATVERO den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund etwa durch vertragswidriges Verhalten kann der Vertrag von einer automatischen Verlängerung ausgeschlossen werden.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand für Klagen gegen ATVERO ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz. Klagen von ATVERO gegen Verbraucher sind beim Wohnsitzgericht des Verbrauchers einzubringen.

Datenschutz

Im Rahmen der Mitgliedschaft erhebt und verarbeitet ATVERO personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und Abwicklung der Mitgliedschaft.

Erfasst werden insbesondere:
• Vor- und Nachname
• Geburtsdatum
• Adresse
• Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Bankverbindung (für die SEPA-Lastschrift)
• Vertragsdaten (Mitgliedsnummer, Eintrittsdatum, Vertragslaufzeit)
• Zutrittsdaten (zur Zugangskontrolle und Sicherheit)

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Zahlungsdienstleister oder IT-Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

Das Mitglied hat jederzeit das Recht auf:
• Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten,
• Berichtigung unrichtiger Daten,
• Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”),
• Einschränkung der Verarbeitung,
• Datenübertragbarkeit sowie
• Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine formlose Mitteilung an ATVERO FlexCo, Dorfnerstraße 71, 3390 Melk oder per E-Mail an office@atvero.at.

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus nur so lange gespeichert, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder berechtigte Interessen von ATVERO dies erfordern.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.